13.06.2022 - 8.3 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 6/2022 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Peter Stoffregen, Herr Rüdiger Schink und Frau Karin Aßmann beantragen mit Schreiben vom 12.05.2022 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Flurstücke nördlich der Bergstraße. Hier sollen die planerischen Voraussetzungen für Wohnbauflächen geschaffen werden. Mit ihrem Antrag verpflichten sich Herr Stoffregen und Herr Schink die mit der Planung entstehenden Kosten zu übernehmen. Der Gemeinde entstehen hierbei keine Kosten.

 

Der Bauausschuss spricht sich für die Erteilung der Zustimmung aus.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten beschließt:

  1. Für die Flurstücke 29, 25 teilw. Und 17 teilw. der Flur 6 der Gemarkung Liepgarten, westlich an den Bereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung angrenzend, nördlich der Bergstraße gelegen, soll der Bebauungsplan Nr. 6/2022 „Wohnen an der Bergstraße“ aufgestellt werden. Das Plangebiet ist in dem anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
  2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaunutzung geschaffen werden. Der Bebauungsplan soll Gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
  3. Die Größe der Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 10.000 qm betragen.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
  5. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe der Gründe nach § 3 Abs. 3 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
  6. Der Öffentlichkeit wird gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Die Übersichtspläne des Geltungsbereichs werden mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtlichen Mitteilungs-blatt des Amtes „Am Stettiner Haff“ veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird darauf hingewiesen, dass der Öffentlichkeit innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Amtlichen Mitteilungsblattes Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben wird.
  7. Die Kosten für die Planung und sonstiger damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen und Planverfahren sind vom Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Liepgarten ein städtebaulicher Vertrag auf der Grundlage des § 11 BauGB abzuschließen.
  8. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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