22.09.2022 - 7.8 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2022

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

 

Gemäß § 20 GemHVO ist die Stadtvertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Mit der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2022/2023 wurde die Stadt Eggesin aufgefordert bis zum 30.06.2022 darzustellen, wie ein positiver jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung erreicht werden soll. Der Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges wurde um diesen Punkt erweitert.

 

Der beantragten Fristverlängerung bis zum 15.09.2022 wurde durch den Landrat des Landkreises Uecker-Randow als untere Rechtsaufsichtsbehörde zugestimmt.

 

 

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Die Informationsvorlage wird durch die Stadtvertretung zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         0

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache