08.09.2022 - 6.2 Annahme/Verwendung von Spenden

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 44 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Inkrafttreten ab

05.09.2011)i. V. m. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Eggesin hat der Hauptaus-

schuss über die Annahme von Spenden über 100,00 € bis 1000,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Spenden verwendet werden.

 

Gem. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO haben diverse Personen und Firmen lt. beiliegender Liste für die finanzielle Unterstützung von Vereinen und Verbänden zur Verabschiedung des Bürgermeisters Dietmar Jesse gespendet.

 

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Beschluss:

 

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses empfehlen dem Hauptausschuss der Stadt Eggesin die Spenden i. H. v. 1.914,00 € von diversen Personen und Firmen für die finanzielle Unterstützung Eggesiner Vereine und Verbände anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=531&TOLFDNR=10842&selfaction=print