08.09.2022 - 6.2 Annahme/Verwendung von Spenden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Do., 08.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Drucksache:
-
22/187/00 Annahme/Verwendung von Spenden
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Petra Bernheiden
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Gemäß § 44 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Inkrafttreten ab
05.09.2011)i. V. m. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Eggesin hat der Hauptaus-
schuss über die Annahme von Spenden über 100,00 € bis 1000,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Spenden verwendet werden.
Gem. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO haben diverse Personen und Firmen lt. beiliegender Liste für die finanzielle Unterstützung von Vereinen und Verbänden zur Verabschiedung des Bürgermeisters Dietmar Jesse gespendet.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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434,9 kB
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