27.06.2022 - 7.1 Bestellung einer 2. stellvertretenden Wahlleiterin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mo., 27.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Amt
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern werden die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertreter vom Amtsausschuss gewählt. Alle Wahlleitungen und ihr Stellvertretungen bleiben bis zu einer Neubesetzung im Amt.
Um jederzeit die Vertretungsregelung gewährleisten zu können, wird vorgeschlagen, Frau Sarah Duchow zur 2. stellv. Wahlleiterin zu bestellen.
Es gibt keine Bedenken und Anmerkungen von den Sitzungsteilnehmern.
