30.06.2022 - 8.1 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 30.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben in der Zeit vom 17.06.2019 bis 19.07.2019 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 17.06.2019 von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurfs des Bebauungsplans Stand 1/2019 aufgefordert. Es gingen 21 Stellungnahmen beim Amt „Am Stettiner Haff“ ein. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Sie wurden entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt. Von dem Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, mit Schreiben vom 21.10.2021 unter Angabe der Gründe unterrichtet worden.
Die Abwägung der Anregungen / Hinweise sowie der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte auf Grund eines Wechsels des Vorhabenträgers und aus Kapazitätsgründen des Planungsbüros erst 2021. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Sie wurden entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt. Von dem Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, mit Schreiben vom 21.10.2021 unter Angabe der Gründe unterrichtet worden.
Da sich auf Grund des langen Zeitraums zwischen der Beteiligung und der Abwägung gesetzliche Bestimmungen geändert haben können, wurde durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald SB Bauleitplanung eine erneute Trägerbeteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin empfohlen, um abzuklären, ob die abgegebenen Stellungnahmen aus der vorangegangenen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 noch Bestand haben.
In der Folge wurde der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin im folgenden Punkt geändert: Anpassung der Rechtsgrundlagen
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 23.09.2021 den 2. Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom August 2021 mit dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom August 2021, der Begründung und dem Umweltbericht sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgte im Zeitraum vom 25.10.2021 bis einschließlich des 08.11.2021. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben vom 21.10.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 18.01.2022 nochmals bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 31.01.2022 bis 04.03.2022.
Im Rahmen der öffentlichen Beteiligungen sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zu beschließen und der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Aufstellungsverfahrens berücksichtigt wurden und aus welchen Gründender Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen. siehe Anlage 1
- Die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch Mitteilung zu informieren.
- Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin wird in der vorliegenden Fassung vom März 2022 beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom März 2022 wird gebilligt. (Anlage 2 u. 3)
- Die Verwaltung wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Anlagen zur Drucksache
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1
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(wie Dokument)
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246,6 kB
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(wie Dokument)
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