28.04.2022 - 6.1 Grundsatzbeschluss Ausführung des Winterdienstes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Liepgarten
- Datum:
- Do., 28.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Sarah Duchow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Gemeinde Liepgarten stehen für die weitere Durchführung der Winterdienstleistung in der Ortslage mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. In der Gemeindevertretersitzung am 03.03.2022 wurde sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu folgender Variante positioniert.
Die Gemeinde wünscht eine gesplittete Kostenkalkulation. Die Gemeinde erbringt die Winterdienstleistung für die Gehwege mit eigenem Personal und die Leistungen für die Straßen werden nach einem Ausschreibungsverfahren an eine Firma fremdvergeben. Die Kosten für die Erbringung des Winterdienstes für die Gehwege und Straßen werden per Gebühr auf die Anlieger umgelegt. Als Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleiben im Vorfeld 25 % der Gesamtkosten bei der Gemeinde. Die verbleibenden 75 % der Winterdienstaufwendungen werden nach Frontmeter auf die angrenzenden Eigentümer verteilt. Hierbei entrichtet die Gemeinde für ihre eigenen Grundstücke ebenfalls entsprechende Kosten (interne Verrechnung).
Um sicher zu stellen, dass der zeitliche Vorsprung für die Erstellung einer Kalkulation/Satzung sowie das Ausmessen aller angrenzender Grundstücke gegeben ist, informiert das Amt die Gemeinde im Juli über den Fortschritt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die stetig steigenden Energiepreise einen deutlich höheren Kostenfaktor als Folge haben, sodass die im Vorfeld erstellte Kalkulation keine preisliche Orientierung bietet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten beschließt, die Ausführung des Winterdienstes auf den Gehwegen durch die Gemeinde durchführen zu lassen und die Straßen an eine Firma fremd zu vergeben. Eine Kostenkalkulation ist zu erstellen sowie eine Gebührensatzung für die Straßenreinigung. Die derzeitige Straßenreinigungssatzung ist ebenfalls anzupassen.
