12.04.2022 - 6.1 Haushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Vogelsa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Diskussion:

Herr Müller erläuterte ausführlich die Haushaltssatzung. Trotz aller Schwierigkeiten konnten die Kredite gut getilgt werden. Aber aus eigener Kraft ist es nicht abzusehen einen ausgeglichenen Haushalt zu erlangen. Die Schlüsselzuweisungen reichen nicht aus um die Kreis- und Amtszulage bzw. die Kita- und Schulkosten zu zahlen.

Weiterhin bemerkte Herr Müller, dass auf Seite 21 ein Fehler in den Jahreszahlen ist. Statt 2020/2021 muss es richtig lauten: 2022/2023

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache