29.03.2022 - 5.1 Haushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Vogelsa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 29.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- Empfehlung mit Änderung erteilt
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Herr Müller gibt einen Überblick über den Haushalt 2022/2023 und bittet Frau Becker um weitergehende Erläuterungen zum Vorbericht sowie zum Ergebnis- und Finanzhaushalt.
Der Haushaltsausgleich kann weder im Ergebnis- noch im Finanzhaushalt erzielt werden. Es wird festgestellt, dass die Zuweisungen nicht ausreichen um die Pflichtausgaben der Gemeinde zu decken.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Hebesätze ab dem 01.01.2022 im Rahmen der Haushaltssatzung wie folgt festzulegen:
Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 380%
Die Statistik über die Aufteilung der Gewerbebetriebe sowie über die Realsteuerhebesätze im Vorbericht sind zu korrigieren.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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594,4 kB
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