15.03.2022 - 6.3 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden. 

 

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat für die Kinder-und Jugendhilfe von Frau Monika Irmgart Niehaus aus Mühlheim a. d. Ruhr eine Spende in Höhe von 2.000,00 € erhalten.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindvertretung Vogelsang- Warsin beschließt die Spende von Frau Monika Irmgart Niehaus in Höhe von 2.000,00 € anzunehmen und entsprechend dem Sachverhalt zu verwenden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0