17.03.2022 - 5.4 Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 ...

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Wortprotokoll

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Luckow zum 31.12.2019 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        2