15.03.2022 - 6.3 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu

entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für die Anschaffung einer Sitzgruppe für den Spielplatz in Lübs hat die

Gemeinde Lübs mit  der ENERTRAG AG, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, einen Spon-

soringvertrag über 2.000,00 € abgeschlossen.  

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Sponsoringleistung i. H. v. 2.000,00 € von

der ENERTRAG AG, 17291 Dauerthal, für die Anschaffung einer Sitzgruppe für den Spielplatz in Lübs anzunehmen und entsprechend zu verwenden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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