15.03.2022 - 6.3 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Lübs
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lübs
- Datum:
- Di., 15.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten
ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu
entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für die Anschaffung einer Sitzgruppe für den Spielplatz in Lübs hat die
Gemeinde Lübs mit der ENERTRAG AG, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, einen Spon-
soringvertrag über 2.000,00 € abgeschlossen.
