21.02.2022 - 6.6 Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Mo., 21.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Mit Beschluss vom 03.06.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Eggesin und der ENERPARC AG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt in der Fassung vom April 2021 zugestimmt.
Im Zuge der Prüfung der Planreife nach § 33 BauGB wurde durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald darauf hingewiesen, dass für die festgesetzten Nutzungen eine konkrete Vorhabenbenennung und – beschreibung erforderlich ist.
Des Weiteren steht die „Soll“-Regelung im § 1 Abs. 1 des Durchführungsvertrages dem gesetzlich normierten Anspruch entgegen.
Aus diesen Gründen muss der Durchführungsvertrag geändert werden.
Beschlussempfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Eggesin, der 1. Änderung des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Eggesin und der ENERPARC AG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt Eggesin in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 zuzustimmen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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415,9 kB
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