21.02.2022 - 6.4 Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mo., 21.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 07.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin II“ gefasst. Die Kosten für die Planung und Erschließung sowie die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan durchzuführenden Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sollen durch den Vorhabenträger, die ENERPARC Solar Invest 168 GmbH, getragen werden. Dies muss in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.
Der vorliegende städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB regelt die Übernahme der Kosten für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, die Erschließungsleistungen und Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans.
Dieser städtebauliche Vertrag wird im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald geschlossen. Finanzielle Auswirkung besteht für die Stadt Eggesin nicht.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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366,5 kB
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