03.03.2022 - 6.6 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden. 

Die Gemeinde Liepgarten hat Spenden für in der Ukraine dringend benötigte Hilfsgüter gesammelt.

Die Spenden sollen verwendet werden , um Verbandsmaterial, Babynahrung und Nahrungsmittel zu beschaffen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindvertretung Liepgarten beschließt, die Spenden laut Sachverhalt anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache