01.02.2022 - 6.7 Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Herzfeld erklärt sich befangen und begibt sich in die Reihen der Öffentlichkeit. Die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Frau Ottenstein übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Altwarp zum 31.12.2019 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden

 

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Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt, dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         3

         0

        0

 

Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

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