01.02.2022 - 6.6 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 nach § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Altwarp zum 31.12.2019 gemäß § 3a KPG geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfungsberichte inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks

sind Bestandteil des Jahresabschlusses.

Die Bilanzsumme beträgt

2.501.682,43 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt

-94.692,63 €

Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

0 €

Die Finanzrechnung weist 2019 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

- 76.569,78 €

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Altwarp zum 31.12.2019 i.d.F. vom 10.06.2021 zu empfehlen.

 

Nach kurzer Erläuterung der Angelegenheit durch den Bürgermeister fasst die Gemeindevertretung folgenden 

 

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Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Altwarp zum 31. Dezember 2019 i.d.F. vom 10.06.2021 festzustellen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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