01.02.2022 - 6.4 3.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 12 % ab 01.01.2022 geändert werden. Damit können 2.000 € Mehreinnahmen erzielt werden.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Altwarp.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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