01.02.2022 - 6.3 3.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Bei der Prüfung durch die Kommunalaufsicht wurde festgestellt, dass die Begriffe „Änderungssatzung“ und „Satzungsänderung“ fälschlicherweise synonym erfolgt ist, was zu einem formellen Mangel führt. Eine Änderung von satzungsrechtlichen Regelungen bedarf - sofern nicht von einer Neufassung Gebrauch gemacht wird - einer Änderungssatzung oder einer Satzung zur Änderung der Ursprungssatzung.

Die verletzten Formvorschriften sind wesentlich und verstoßen gegen Vorschriften der KV M-V, weshalb der Beschluss Nr. 21/089/13 vom 26.10.2021 aufzuheben ist.

 

Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur DS-Nr. 21/089/13 vom 26.10.2021.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=435&TOLFDNR=7978&selfaction=print