08.02.2022 - 7.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.11.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Grambin hat von den in der Anlage aufgeführten Firmen und Gewerbetreibenden Spenden, Sachspenden und Sponsoringleistungen zur Absicherung des Benefiz-Festivals „Treibholzfest/570 Jahre Gemeinde Grambin“ erhalten.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt, die Spenden, Sachspenden und Sponsoringleistungen von den in der Anlage aufgeführen Firmen und Gewerbetreibenden anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache