08.02.2022 - 7.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 08.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.11.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Grambin hat von den in der Anlage aufgeführten Firmen und Gewerbetreibenden Spenden, Sachspenden und Sponsoringleistungen zur Absicherung des Benefiz-Festivals „Treibholzfest/570 Jahre Gemeinde Grambin“ erhalten.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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527 kB
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