08.02.2022 - 7.1 3. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 12 % zum 01.01.2022 geändert werden. Dadurch können rund 1.800,00 € Mehreinnahmen erzielt werden.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 08.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Astrid Gaebel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 12 % geändert werden.
Dadurch können Mehreinnahmen von rund 1.800 € erzielt werden.
Durch das Amt soll geprüft werden, wie Dauercamper und Zweitwohnsitz behandelt werden.
Kann und muss auch hier die Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden?
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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239,2 kB
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