08.02.2022 - 7.1 3. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 12 % geändert werden.

Dadurch können Mehreinnahmen von rund 1.800 € erzielt werden.

 

Durch das Amt soll geprüft werden, wie Dauercamper und Zweitwohnsitz behandelt werden.

Kann und muss auch hier die Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden?

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die 3. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache