27.01.2022 - 6.1 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für zusätzliche Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. 

 

Herr Schnellhammer erläutert die 2. Nachtragshaushaltssatzung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit den im Finanzausschuss vorgenommenen Änderungen..    

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache