27.01.2022 - 6.1 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 27.01.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für zusätzliche Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen.
Herr Schnellhammer erläutert die 2. Nachtragshaushaltssatzung.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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