15.12.2021 - 4.1 Haushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Mönkebu...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Herr Winter berichtet, dass zwischenzeitig der Orientierungsdatenerlass herausgegeben wurde. Die Schlüsselzuweisungen und die Umlagen wurden im Haushaltsplan aktualisiert. Im Erlass werden Hinweise zur Antragstellung auf Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs nach § 27 FAG M-V gegeben. Hierzu werden die Gemeinde auf die evtl. notwendige Erhöhung der Realsteuerhebesätze hingewiesen.

Hinsichtlich der Erhöhung der Hebesätze positionieren sich die Ausschussmitglieder.

Die Hebesätze für die Realsteuern sollen ab dem Jahr 2022 wie folgt festgesetzt werden:

Grundsteuer A       350

Grundsteuer B       410

Gewerbesteuer      360

 

Die Personalkosten des BgA und die Kreisumlage und die Amtsumlage belasten den Haushalt der Gemeinde. Herr Winter berichtet, dass auch in den Folgejahren der Haushalt angespannt sein wird. Mit Verweis auf die für das HSK entwickelten Maßnahmen kann die Gemeinde das unterjährige Defizit mindern. Die Notwendigkeit zur Entwicklung weiterer Maßnahmen ist unstrittig und soll fortlaufend erfolgen. Die Ausschussmitglieder befürworten eine weitergehende Analyse der Haushaltszahlen.

Die Investionen werden Anhand der Investitionsübersicht besprochen. Hierbei wird ebenfalls auf die Vorfinanzierung der Maßnahme B-Plan über den Kassenkredit eingegangen.

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf keine weiteren Maßnahmen aufzunehmen. Sie befürworten die Entwicklung eines Strategiekonzeptes um unter anderem die Planung Strandhalle in den Folgehaushalten zu realisieren.

 

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Beschlussempfehlung:

 

Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung Mönkebude empfiehlt der Gemeindevertretung Mönkebude die Haushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan mit den Änderungen laut Protokoll zu beschließen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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