16.12.2021 - 6.3 2.Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung Luckow hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 08.04.2021 für die Anpassung des Hebesatzes der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen.

 

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 12 % zum 01.01.2022 geändert werden.

Durch die Satzungsänderung würde die Gemeinde ca. 2.000,00 €

Mehreinnahmen erzielen.

 

Diskussion:

Bei der Abstimmung zum Beschluss 21/050/18 wurde festgestellt, dass in der Einladung die 2. Satzungsänderung steht und auf dem Beschluss die 3. Satzungsänderung. Richtig ist die 3. Satzungsänderung. Frau Krüger merkt für den Sitzungsdienst an, dass sie es nicht vorteilhaft findet, dass ihr z.B. in den online übersandten Sitzungsunterlagen auch ein Beschluss mit der Bezeichnung 2. Satzungsänderung übermittelt wurde und ihr somit zur Sitzung nicht der richtige Beschluss vorlag.

Die Verfahrensweise sollte vom Sitzungsdienst nochmal geprüft werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die 3.Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache