01.12.2021 - 6.2 Haushaltssatzung 2022/2023 des Amtes „Am Stett...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 144 KV M-V ist für jedes Amt ein Haushalt aufzustellen.

Die Haushaltssatzung 2022/2023 mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gem.

§ 47 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom Amtsausschuss

in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschießen.

Die Haushaltssatzung gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Frau Schwibbe gibt Ausführungen zur Haushaltssatzung u. a. auch zur Erhöhung der Amtsumlage.

Die im Finanzausschuss festgestellten Änderungen wurden den Amtsausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

Nach Beratung mit dem Finanzausschuss sollen die Auswirkungen des Orientierungserlasses, die eine Senkung der Amtsumlage zur Folge hätten, als Puffer für Kosten der Digitalisierung im Haushalt verbleiben. Frau Hansow hat eine Verständnisfrage zur Sonderumlage Mönkebude, die Frau Schwibbe beantwortet.

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt die Haushaltssatzung des Amtes „Am Stettiner Haff“ für das Jahr 2022/2023 mit den vorgeschriebenen Anlagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         13

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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