01.12.2021 - 6.2 Haushaltssatzung 2022/2023 des Amtes „Am Stett...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 01.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 144 KV M-V ist für jedes Amt ein Haushalt aufzustellen.
Die Haushaltssatzung 2022/2023 mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gem.
§ 47 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom Amtsausschuss
in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschießen.
Die Haushaltssatzung gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Frau Schwibbe gibt Ausführungen zur Haushaltssatzung u. a. auch zur Erhöhung der Amtsumlage.
Die im Finanzausschuss festgestellten Änderungen wurden den Amtsausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben.
Nach Beratung mit dem Finanzausschuss sollen die Auswirkungen des Orientierungserlasses, die eine Senkung der Amtsumlage zur Folge hätten, als Puffer für Kosten der Digitalisierung im Haushalt verbleiben. Frau Hansow hat eine Verständnisfrage zur Sonderumlage Mönkebude, die Frau Schwibbe beantwortet.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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