02.11.2021 - 6.4 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.11.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Lübs hat mit der Fa. Pommern-Bau GmbH aus Ducherow einen Sponsoringvertrag über 1.847,00 € zur Unterstützung der Motormühle und mit der Fa. AMX13 – Digitale Medienwerkstatt aus Lübs über 700,00 € zur Landschaftsplege abgeschlossen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Sponsoringleistungen in Höhe von 1.847,00 € von der Fa. Pommern-Bau GmbH aus Ducherow und in Höhe von 700,00 € von der Fa. AMX13 – Digitale Medienwerkstatt aus Lübs anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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