25.11.2021 - 7.1 Beteiligung der Nachbargemeinden zur 1. Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 23.09.2021 den Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ in der Fassung
07/2021 und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung
bestimmt. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung liegen in der
Zeit vom 25.10.-26.11.2021 in der Stadtverwaltung Eggesin, Gebäude Stettiner
Straße 2, Zimmer 13 aus.
Folgende Änderungen werden vorgenommen:
- Vergrößerung der Verkehrsflächen aufgrund der vorh. Leitungsverläufe
- Änderung der Baugrenzen
Die Größe der Grundfläche gemäß §19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 20.000 m² betra-
gen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Der Bebauungsplanentwurf wird somit keiner Um-
welt-prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten
Sie hiermit die Gelegenheit bis 06.02.2017 zu den beiliegenden Planungsunterlagen
Stellung zu nehmen.
Planungsrechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die Gemeinde
Ahlbeck werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen die Planung bestehen
insofern nicht.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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