16.12.2021 - 7.6 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 16.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Die Kreisumlage ist erhöht worden. Wie will die Stadt tun, um diesen erhöhten Betrag ausgleichen zu können, möchte Stadtvertreterin Hansow wissen.
Zwischenzeitlich ist nicht nur die Kreisumlage gekommen, sondern auch der Orientierungserlass vom Land und da werden die Schlüsselzuweisungen, zusätzlich zu der Steigerung der Kreisumlage, erheblich zurückgehen, erklärt Frau Schwibbe. Ebenso werden sich die Grundsteuerminder-einnahmen, die sonst vom Bund gezahlt wurden, werden sich auch noch verringern. Der Gesamt- haushalt wird sich um 390.300,00 € im Jahr 2022 und um 348.400,00 € im Jahr 2023. Diese Summen kann die Stadt so nicht ausgleichen. Im Finanzausschuss wurde sich entschieden, den Haushalt mit den Änderungen dem Kreis so vorzulegen und dann gegebenenfalls im nächsten Jahr sofort eine Haushaltssperre einzulegen und extreme Sparmaßnahmen ergreifen.
Stadtvertreter Panhey fragt an, wie sich dieses auf die Haushaltskonsolidierung auswirkt und wie das Innenministerim dazu steht.
Frau Schwibbe antwortet, dass im FAG festgeschrieben ist, welche Gemeinden zu entschulden sind.
Die Entschuldungshilfen, die die Stadt in den Vorjahren bekommen hat, gibt es nicht mehr. Dieser Entschuldungsfonds ist nicht mehr vorhanden, sondern der § 27 FAG sagt aus, dass es verschiedene Gemeinde gibt, die entweder unterschiedlich unterjährlich positiv sein können, die dann 20 % der Defizite aus den Ein- und Auszahlungen aus den Vorjahren erstattet bekommen würden. Wenn die Stadt den unterjährlichen Jahresabschluss nicht in den Griff bekommt, muss sie 3 Jahre warten, um wieder Hilfe vom Land zu bekommen. Es ist wirklich zu überlegen, eine Haushaltssperre verhängen.
Wenn eine Haushaltssperre verhängt wird, wie verhält es sich dann mit den freiwilligen Leistungen, möchte Stadtvertreter Schulz wissen.
Frau Schwibbe empfiehlt, 10 % der aller Haushaltsansätze zu sperren und dann zu entscheiden, was letztendlich noch umsetzbar ist.
Stadtvertreterin Hansow möchte wissen, welche Möglichkeiten gesehen, um aus dieser Misere herauszukommen.
Die Stadt hat noch den Eigenbetrieb, der gegebenenfalls Überschüsse erwirtschaftet, wo sich die Stadt bedienen könnte, erwidert Frau Schwibbe. Hoffnung wird auch in einen schnellen Verkauf der Grundstücke in der Habichtstraße gesetzt.
Anlagen zur Drucksache
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1,2 MB
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3
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2,8 MB
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117,2 kB
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(wie Dokument)
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60,4 kB
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