16.12.2021 - 7.5 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

In der Drucksache Nr. 55/16 wurde durch die Stadtvertretung beschlossen, dass eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze erfolgen soll.

Eine Gebührenkalkulation für 2022 wurde durchgeführt (s. Anlage 2).

Grundlage sind die Bescheide des Wasser- und Bodenverbandes (WuBV) „Uecker-Haffküste“ vom 26.02.2021 und 16.06.2021.

Die Gebühren für die jeweiligen Nutzungsarten erhöhen sich marginal (0,04 EUR/ha).

Die Erhöhung bei den Gebühren der Schopfwerke resultiert aus gestiegenen Reparaturkosten (u. a. E-Anlagen, Treppe) sowie den Aufbau einer Rücklage bei den Schöpfwerken Polder 7 und Polder Winkelmannsgraben.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eggesin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ in der vorliegenden Fassung. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            13

             0

             0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=376&TOLFDNR=7735&selfaction=print