16.12.2021 - 7.4 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungswirt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 16.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Eigenbetrieb
- Bearbeiter:
- Elke Beltz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach §14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung eine verbindliche Anlage zum Haushaltsplan der Stadt bildet. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs.3 KV M-V i. V. m. § 5 Abs.1 Nr. 2 EigVO. Der Kassenkredit ist genehmigungspflichtig, da er die festgesetzte Höhe der im Erfolgsplan veranschlagten Einnahmen von 10 % überschreitet.
Entsprechend der seit dem 14.07.2017 geltenden Eigenbetriebsverordnung sind für jeden Betriebsbereich des Eigenbetriebes (Wohnungsverwaltung, Heizhaus, Fremdverwaltung, Sportplatz) eigene Erfolgs- und Finanzpläne sowie ein ausführlicher Vorbericht zu erstellen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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667,8 kB
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