25.11.2021 - 5.1 Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahr...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Diskussion:

Frau Schwibbe übernimmt und erklärt das Ansinnen der Haushaltssatzung:

-          Plan ist den Haushalt ausgeglichen zu gestalten.

-          Es wurde viel gengespart, nur nicht bei den Schulen.

-          Wir sammeln jetzt alle Änderungen bis zum Hauptausschuss und arbeiten diese bis zur Stadtvertretersitzung ein. Z. B. kommen bei den Kitas höhere Gebühren auf uns zu. Die Digitalisierung im Amt wurde auch noch nicht berücksichtigt. Der Sportplatz in Karpin soll eine neue Tartanbahn erhalten.

-          Wir haben noch ganz viele Investitionen geplant.

-          Der Kreis will die Kreisumlage erhöhen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Eggesin für die Jahre 2022/2023 mit dem Haushaltsplan sowie den vorgeschriebenen Anlagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        1

 

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Anlagen zur Drucksache