22.11.2021 - 6.4 Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mo., 22.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
DS hinfällig – Pläne sind nicht rechtzeitig eingegangen.
Mit Beschluss vom 03.06.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Eggesin und der Enerparc AG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt Eggesin in der Fassung vom April 2021 zugestimmt.
Im Zuge der Prüfung der Planreife § 33 BauGB wurde durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald darauf hingewiesen, dass für die festgesetzten Nutzungen eine konkrete Vorhabenbenennung und -beschreibung erforderlich ist.
Des Weiteren steht die „Soll“-Regelung im § 1 Abs. 1 des Durchführungsvertrages dem gesetzlich normierten Anspruch entgegen.
Aus diesen Gründen muss der Durchführungsvertrag geändert werden.
Sollten die erforderlichen Unterlagen zur konkreten Vorhabenbenennung und -beschreibung durch das Planungsbüro bis zum 22.11.2021 beigebracht werden, wird eine entsprechende Vorlage für die Änderung des Durchführungsvertrages zur Beschlussfassung im Hauptausschuss am 30.11.2021 und in der Stadtvertretung am 09.12.2021 vorbereitet.
