14.09.2021 - 6.2 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 14.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, soweit diese um 10% von den Ansätzen des Haushaltsplanes abweichen.
Der Nachtragshaushalt wurde lediglich hinsichtlich der veränderten Ein-und Auszahlungen für die Maßnahme „Beseitigung Biberschäden Kanalweg“ angepasst.
Frau Becker erläutert die vorgenommenen Änderungen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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