14.09.2021 - 6.2 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogel...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, soweit diese um 10% von den Ansätzen des Haushaltsplanes abweichen.

 

Der Nachtragshaushalt wurde lediglich hinsichtlich der veränderten Ein-und Auszahlungen für die Maßnahme „Beseitigung Biberschäden Kanalweg“ angepasst.

 

Frau Becker erläutert die vorgenommenen Änderungen. 

 

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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