14.09.2021 - 6.1 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2021

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 20 GemHVO ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Frau Becker erläutert den vorliegenden Bericht mit Stichtag 30.08.2021. Grundlage für den Bericht bildete der am 24.08.2021 genehmigte Nachtragshaushalt.

 

Die Gemeinde erhielt mit Bescheid vom 13.08.2021 Sonder- und Ergänzungszuweisungen in Höhe von 125.439 €.

 

Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen werden zukünftig mit dem unterjährigen Bericht fortgeschrieben. Die einzelnen Maßnahmen werden besprochen und auf ihre Umsetzung geprüft.

 

Folgende Maßnahmen wurden neu aufgenommen:

 

2021-002 Verkauf von Bauland

 

2021-003 Einwohnergewinnung

 

2021-004 Errichtung Wohnmobilstellplatz

 

2021-005 Prüfung einer Stromcloud für das Multiple Haus

 

2021-006 Erstellung des Haushaltsplanes 2022/2023 in Zusammenarbeit mit der Verwaltung

 

Nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse für die Maßnahme „Beseitigung Biberschäden Kanalweg“ werden die Investitionsauszahlungen mehr als 10% vom Ansatz des Haushaltsplanes abweichen. Gemäß §5a (3) Hauptsatzung der Gemeinde ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes erforderlich.

 

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss nimmt den anliegenden Bericht zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

     5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache