30.09.2021 - 6.3 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mönke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do, 30.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:07
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Mönkebude ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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