03.03.2020 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.    

 

Die Sparkasse Uecker-Randow hat für das Sommerfest der Gemeinde Liepgarten 2019 300,00 € gespendet.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Spende von der Sparkasse Uecker-Randow in Höhe von 300,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0