26.08.2021 - 6.4 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab

05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entschei-               den.

 

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat zur finanziellen Unterstützung des Sommermarktes 2021 mit der Autohaus Grimm GmbH aus Torgelow einen Sponsoringvertrag über 500,00 € abgeschlossen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Sponsoringleistung in Höhe von

500,00 € von der Autohaus Grimm GmbH aus Torgelow anzunehmen und entsprechend                des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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