26.08.2021 - 6.4 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 26.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab
05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entschei- den.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat zur finanziellen Unterstützung des Sommermarktes 2021 mit der Autohaus Grimm GmbH aus Torgelow einen Sponsoringvertrag über 500,00 € abgeschlossen.
