19.08.2021 - 6.1 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Urbanek: Die Nutzer der betreffenden Flächen wollten die Reparatur des Schöpfwerkpumpe. Die Kosten werden auf der Nutzer umgelegt. 

Aufgrund einer Pumpenreparatur muss die Umlage der Schöpfwerkskosten neu kalkuliert werden.  

Die Satzung vom 30.07.2020 bleibt bestehen. Es ändern sich nur die Gebührensätze für das Schöpfwerk Hintersee. Ausgewiesen in der Anlage zur Satzung.  

 

Die Gemeindevertreter stellen fest, dass die Leistungen für die Beräumung der Gräben verringert wurden (nur noch 1 x  jährlich, vorher 2 x). Warum spiegelt sich dies nicht in den Gebühren wider?  verantw.: Kämmerei  

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2022 als 1. Änderung zur Satzung

vom 30.07.2020 den neuen Gebührensatz für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpf-

werkes Hintersee in Höhe von 122,14 €/ha. 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=338&TOLFDNR=6113&selfaction=print