09.09.2021 - 5.1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung Eggesin und der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ haben im Jahr 2014 die Änderung des Fusionsvertrages zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin aus dem Jahr 2004 beschlossen, in der u. a. vereinbart worden war, dass vor Ablauf der Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters der Vertrag neu zu verhandeln ist. Die Amtszeit von Herrn Jesse läuft im August 2022 aus.

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschloss am 12.03.2020 mit der Drucksache Nr. 20/008/00 einen Antrag auf Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin an den Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ zu stellen.

Der Antrag beinhaltet eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages bzgl. der Verlängerung der Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters bis zum Ablauf der auf diese Wahlperiode folgenden nächsten Wahlperiode.

 

Da der Fusionsvertrag in vielen Teilen nicht mehr zeitgemäß und einige Regelungen nicht mehr notwendig waren, wurde der gesamte Vertrag mit der Arbeitsgruppe Zukunft des Amtes überarbeitet und als Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin neu ausgearbeitet.

 

Frau Hansow gab Erläuterungen zum Entstehen des Vertrages.

Es wurde zu folgenden Punkten des Vertrages diskutiert und Abänderung bzw. Veränderung angeregt und erbeten:

 

  1. § 3 (1) – hier sollte die Gleichstellung von 2 / 2 Vertretern im Personalbeirat beibehalten bleiben.

Im letzten Absatz des § sollte der vorletzte Satz ergänzt werden durch:

Diese Entscheidungen sind nach Bearbeitung durch den Personalrat auf der nächsten AmtA-Sitzung zur Kenntnis zu bringen.“

  1.  § 3 (2) – Ergänzung im 1. Satz „Vor wesentlichen ….Ausstattung von Arbeitsbedingungen und Verwaltungsräumen, ist das Einvernehmen….Zahlungen der Erhöhung der Amtsumlage um 2 Prozent….“
  2. § 5 – hier sollte zur Besetzung der leitenden Dienstposten eine Mitsprache der Gremien eingearbeitet werden. (§6 (7) – ALT)
  3. § 7 – hier muss der Verweis auf § 2 gegeben werden.
  4. § 9 – Sollte es heißen: „Änderungen dieses Vertrages sind mit einfacher Mehrheit aller Stadtvertreter und aller Mitglieder des Amtsausschusses möglich.“
  5. Es sollte zu der Zusammenarbeit beider Gremien ein Wort gesagt werden (§ 7 (4) ALT) – in einem Vorwort zum Vertrag könnte es angebracht sein.

 

Die Drucksache wird zur weiteren Diskussion und Überarbeitung in den Hauptausschuss verwiesen.

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt den Öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin in der vorliegenden Fassung anzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=333&TOLFDNR=6450&selfaction=print