23.09.2021 - 7.6 Aufstellungsverfahren 6. Änderung des Flächennu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 11.03.2021 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Januar 2021 mit dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eggesin und die Begründung lagen in der Zeit vom 06.04.2021 bis 07.05.2021 im Amt Am Stettiner Haff zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen angegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist zu beschließen und der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Aufstellungsverfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Beschluss:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen
  2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch Mitteilung zu informieren.
  3. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eggesin wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2021 beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. (Anlage 2)
  4. Die Verwaltung wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eggesin die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Eggesin wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            16

             0

             0

 

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Anlagen zur Drucksache