25.02.2020 - 6.2 Genehmigung einer Stundung der Beiträge des Was...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Firma Lübs Agrar GmbH & Co. KG beantragt die Stundung der Beiträge für den Wasser- und Bodenverband in Höhe von 14.940,97 € und der Grundsteuer in Höhe von 7.308,33 € bis zum 31.12.2020.

Gemäß der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass ist die Gemeindevertretung für die Stundung von Forderungen über 5.000,00 € zuständig.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lübs genehmigt die Stundung der Forderung bis zum 31.12.2020 laut Antrag.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

0

0