28.06.2021 - 6.1 2.Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Satzung vom 25.07.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

Frau Boesel fragt, ob auf Seite 2 der Satzungsänderung „Gesamtbeitrag SW Polder 12 für 2019“ das Jahr 2019 richtig ist. Nach Rücksprache mit Frau Matthee, handelt es sich hier um einen Schreibfehler. Es handelt sich um das Jahr 2020. Die Satzung wurde erneut ausgedruckt und ist nun vom Bürgermeister zu unterzeichnen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt für 2022 als Anlage zur Satzung

vom 25.07.2019 den neuen Gebührensatz

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 8,07 €/GE,

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Landgraben in Höhe von 2,96 €/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11 in Höhe von 17,23 €/ha

und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12 in Höhe von 10,13 €/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache