17.06.2021 - 6.6 Deckung des Kompensationsdefizits im Bereich de...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Mit der Schaffung von Baurecht auf dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ werden Eingriffe in die Natur vorgenommen, welche auszugleichen sind. In der Fassung des Artenschutzfachbeitrages vom 02.04.2020 waren noch nicht alle Begehungen zur Erfassung von Bodenbrutvogel bzw. Reptilien durchgeführt worden.

Nach den erfolgten Begehungen wurde das Vorkommen von Bodenbrutvögeln kartiert und der erforderliche Ausgleich ermittelt. Dieser floss in den Artenschutzfachbeitrag (Fassung 18.02.2021) ein. Gleichzeitig konnte bei der Begehung das Vorhandensein der Zauneidechsen auf zwei Reviere begrenzt werden, welche als Grünfläche und Kiefernbestand erhalten bleiben. Danach entfallen hier die CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse.

Die Gemeinde Ahlbeck muss zur Deckung ihres Kompensationsdefizits im Bereich des B-Plan-Gebietes Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ insgesamt 4.772 Ökopunkte erwerben.

Hierfür wird die Offenlandmaßnahme VG 022 „Magerrasenentwicklung am Ueckertal bei Eggesin“ angestrebt.

Die Kosten belaufen sich auf 2,75 € je Ökopunkt zzgl. Mwst. Insgesamt muss die Gemeinde 15.616,37 € für den Ausgleich erbringen. Dies kann zunächst durch investive Mittel abgedeckt werden. Für weitere Maßnahmen ist dann ein Nachtragshaushalt erforderlich. Die entstehenden Kosten können auf den Kaufpreis der Grundstücke umgelegt werden.

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Anlagen zur Drucksache

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