07.06.2021 - 9.1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mo., 07.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtvertretung Eggesin und der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ haben im Jahr 2014 die Änderung des Fusionsvertrages zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin aus dem Jahr 2004 beschlossen, in der u. a. vereinbart worden war, dass vor Ablauf der Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters der Vertrag neu zu verhandeln ist. Die Amtszeit von Herrn Jesse läuft im August 2022 aus.
Die Stadtvertretung Eggesin hat sich mit der Thematik beschäftigt und auf der Stadtvertretersitzung am 12.03.2020 beschlossen, einen Antrag auf Änderung des Fusionsvertrages zu stellen.
Die Stadtvertretung bittet um Verlängerung des § 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages.
Im § 3 ist geregelt, dass das Amt „Am Stettiner Haff“ auf eine eigene Verwaltung verzichtet und die Verwaltung der Stadt Eggesin in Anspruch nimmt. Der § 3 gilt gemäß § 11 des o. g. Vertrages bis zum Ende des Ablaufs der Wahlperiode des Bürgermeisters, die im Jahr 2022 endet.
Da der Fusionsvertrag in vielen Teilen nicht mehr zeitgemäß und einige Regelungen nicht mehr notwendig waren, wurde der gesamte Vertrag mit der Arbeitsgruppe Zukunft des Amtes überarbeitet und als Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin neu ausgearbeitet.
Herr Bauer hat Nachfragen zu § 3 und § 6 des Fusionsvertrages, die Frau Schwibbe beantwortet. Frau Baumgarten macht auf einen Schreibfehler in § 7 des Fusionsvertrages aufmerksam. Dieser wird korrigiert werden. Herr Bauer fragt nach der Reihenfolge der Beschlussfassung. Frau Schwibbe antwortet, dass der Fusionsvertrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtvertretersitzung gesetzt wird.
Anlagen zur Drucksache
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