27.05.2021 - 5.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Do., 27.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung
der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu
erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Investitionen getätigt werden sollen.
Frau Becker erläutert die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde.
Die Aufstellung wurde erforderlich, da die Gemeinde beabsichtigt zusätzliche Investitionen zu tätigen.
Die einzelnen Veränderungen werden erläutert und diskutiert.
Folgende Investitionen werden in den 1. Nachtrag aufgenommen:
- Errichtung Spielplatz (Erweiterung des vorhandenen Spielplatzes und Spielplatz am Strand)
- Erwerb MTW
- Absauganlage Feuerwehrgerätehaus
- Errichtung Buswartehalle
- Errichtung Toranlage Friedhof
- Anpassung der Maßnahme – Beseitigung Biberschäden Kanalweg
Die Maßnahme soll nur realisiert werden, sofern die Gemeinde eine Förderung in Höhe von 100% erhält. (ggf. Verwendung der Mittel gemäß § 8KAG)
- Errichtung von zwei Flachspiegelbrunnen über Förderung Löschwasserrichtlinie
Die Infrastrukturpauschale der Jahre 2020 und 2021 soll für die anstehenden Investitionen im Produkt 12.60.10.00 eingesetzt werden.
Berücksichtigung fand weiterhin die Fußbodensanierung im Feuerwehrgerätehaus als auch die Erhöhung des Ansatzes für die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten im Hafen.
Ein Ausgleich des Haushaltes auch unter Berücksichtigung der Sonder- und Ergänzungszuweisungen auch im Finanzplanungszeitraum nicht möglich.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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