27.05.2021 - 5.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogel...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung

der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu

erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Investitionen getätigt werden sollen.

 

Frau Becker erläutert die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde.

Die Aufstellung wurde erforderlich, da die Gemeinde beabsichtigt zusätzliche Investitionen zu tätigen.

Die einzelnen Veränderungen werden erläutert und diskutiert.

Folgende Investitionen werden in den 1. Nachtrag aufgenommen:

-          Errichtung Spielplatz (Erweiterung des vorhandenen Spielplatzes und Spielplatz am Strand)

-          Erwerb MTW

-          Absauganlage Feuerwehrgerätehaus

-          Errichtung Buswartehalle

-          Errichtung Toranlage Friedhof

-          Anpassung der Maßnahme – Beseitigung Biberschäden Kanalweg

Die Maßnahme soll nur realisiert werden, sofern die Gemeinde eine Förderung in Höhe von 100% erhält. (ggf. Verwendung der Mittel gemäß § 8KAG)

-          Errichtung von zwei Flachspiegelbrunnen über Förderung Löschwasserrichtlinie

Die Infrastrukturpauschale der Jahre 2020 und 2021 soll für die anstehenden Investitionen im Produkt 12.60.10.00 eingesetzt werden.

 

Berücksichtigung fand weiterhin die Fußbodensanierung im Feuerwehrgerätehaus als auch die Erhöhung des Ansatzes für die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten im Hafen.

 

Ein Ausgleich des Haushaltes auch unter Berücksichtigung der Sonder- und Ergänzungszuweisungen auch im Finanzplanungszeitraum nicht möglich. 

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Beschlussempfehlung:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushalts-

satzung für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache