03.06.2021 - 7.13 Widmung von Straßenflächen in der Gemarkung Egg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.13
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 03.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Wohnanlage „Ziegelstraße“ wurde von 1992 – 1994 von einem privaten Erschließungsträger errichtet. Die der Erschließung der vorhandenen Wohnbebauung dienenden Straßen wurden nach Fertigstellung an die Wohnungsbaugesellschaft Eggesin mbH & Partner GbR als Privatstraßen übergeben. Reine Privatstraßen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht der Allgemeinheit sondern nur einem bestimmten Personenkreis, d. h. den Anwohnern der Ziegelstraße, zur Verfügung stehen. Von daher gilt hier auch nicht die Straßenverkehrsordnung, so dass z. B. eine Abstrafung von Falschparkern durch die öffentliche Hand rechtlich nicht möglich ist. Um den Rechtsstatus einer öffentlichen Straße zu erlangen, bedarf es der Widmung gemäß § 7 StrWG M-V. Dann ist der Gebrauch der öffentlichen Straßen jedermanns im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch). Diese wird durch den Träger der Straßenbaulast verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Da es sich bei den Verkehrsanlagen um Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Ziff. 3 a StrWG M-V handelt, ist die Stadt Eggesin Träger der Straßenbaulast und ihr obliegt die Entscheidung über die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt einstimmig, die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Straßenflächen in der Gemarkung Eggesin, Flur 3, Flurstücke 531/42 tlw., 531/36 tlw., 531/30 tlw. und 528/8 tlw. als Gemeindestraßen i. S. d. § 3 Ziff. 3 a StrWG M-V für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Es werden keine Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festgelegt.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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562,2 kB
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