03.06.2021 - 7.11 Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Mit Beschluss vom 19.07.2018 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ beschlossen.

 

Antragsteller für die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan war die Solarfaktor GmbH. Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger, mit Anzeige des Vorhabenträgerwechsels vom 24.03.2021, gewechselt. Neuer Vorhabenträger ist Enerparc AG, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag. In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB, d. h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers, geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben (Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk) zu realisieren 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt einstimmig, dem Abschluss des

Durchführungsund Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen

der Stadt Eggesin und der Enerparc AG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“

der Stadt Eggesin in der vorliegenden Fassung vom April 2021 zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            16

             0

              0

 

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Anlagen zur Drucksache