03.06.2021 - 7.4 Übernahme des Flurstückes 531/5 der Flur 3 Gema...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 03.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit Beschluss zur DS-Nr. 180/99 vom 14.12.1999 wurden alle Grundstücke der Stadt Eggesin dem Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin rückwirkend zum 01.01.1998 zugeordnet. Dazu gehörte auch das Grundstück auf dem das Gebäude des Bauhofes in der Karl-Marx-Straße steht.
Das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und die Sanierung kann durch den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft nicht gewährleistet werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da es bereits in mehreren Gebäudeteilen durchregnet und eine Asbestverseuchung zu befürchten ist.
Die Bewirtschaftung des Bauhofes gehört zur Kernaufgabe der Kommune.
Investive Mittel könnten aus dem Stadthaushalt bereitgestellt werden. Dafür ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erstellen.
Die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes lässt die Übernahme des Grundstückes in den Kernhaushalt der Stadt zu.
