03.06.2021 - 7.4 Übernahme des Flurstückes 531/5 der Flur 3 Gema...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Mit Beschluss zur DS-Nr. 180/99 vom 14.12.1999 wurden alle Grundstücke der Stadt Eggesin dem Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin rückwirkend zum 01.01.1998 zugeordnet. Dazu gehörte auch das Grundstück auf dem das Gebäude des Bauhofes in der Karl-Marx-Straße steht.

 

Das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und die Sanierung kann durch den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft nicht gewährleistet werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da es bereits in mehreren Gebäudeteilen durchregnet und eine Asbestverseuchung zu befürchten ist.

 

Die Bewirtschaftung des Bauhofes gehört zur Kernaufgabe der Kommune.

Investive Mittel könnten aus dem Stadthaushalt bereitgestellt werden. Dafür ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erstellen.

 

Die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes lässt die Übernahme des Grundstückes in den Kernhaushalt der Stadt zu.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt einstimmig, das Flurstück 531/5 der Flur 3, Gemarkung Eggesin zum 01.07.2021 in das Anlagevermögen der Stadt zu übernehmen. Ein Wertausgleich an den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin erfolgt nicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            16

             0

             0